Entscheidung

Datum: 05.06.2013
Aktenzeichen: 10 TaBV 119/12
Rechtsvorschriften: § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

  1. Die Regelung einer Betriebsvereinbarung, wonach der Arbeitgeber den Mitarbeitern eine 15-minütige arbeitstägliche Frühstückspause zu vergüten habe, verstößt gegen die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG.
  2. Die Streichung einer bezahlten Frühstückspause gegenüber neu eingestellten Mitarbeitern unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
     

 zum Volltext