Entscheidung

Datum: 20.09.2011
Aktenzeichen: ArbG München - 17 Ca 12774/10
Rechtsvorschriften: § 12 a TVG

Die Parteien streiten über die teilweise Beendigung ihres arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses aufgrund einer Beendigungsmitteilung der Beklagten.
Kein Bestandsschutz i. S. d. Ziffer 4.2.1 TVANÄ ohne mindestens 20-jährigen Status als arbeitnehmerähnliche Person i. S. d. Ziffer 2.1.
 

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