Entscheidung
Datum: 09.07.2014
Aktenzeichen: 3 Sa 923/13
Rechtsvorschriften: ZPO: § 321
Einem Tatbestandsberichtigungsantrag fehlt das grundsätzlich erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn gegen das zu berichtigende Urteil ein Rechtsmittel nicht eingelegt worden ist und auch eine Urteilsergänzung nicht in Betracht kommt.