Entscheidung

Datum: 14.11.2013
Aktenzeichen: 4 Sa 506/13
Rechtsvorschriften: §§ 8, 17 Abs. 1, 19 Abs. 3 TVÜ-VKA zum TVöD, "Lehrereingruppierungsrichtlinien"

Auch im Berufungsverfahren verneinter Anspruch eines Berufsschullehrers auf die begehrte Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 14 zum beantragten Zeitpunkt
(Fehlen unmittelbarer tarifrechtlicher Eingruppierungsvorschriften des TVöD bzw. des BAT, Inhalt der "Lehrerrichtlinien" für die Eingruppierung in deren seit 01.01.2012 geltender Fassung, verzögerte Anerkennung der Hamburger Ausbildung/Examina eines Berufsschullehrers durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, fiktive Nachzeichnung beamtenrechtlicher Beförderungsoptionen/-wartezeiten, während der Beförderungs-/Höhergruppierungswartezeit erfolgte - zunächst nicht bekannt gegebene - verschlechterte dienstliche Beurteilung mit der Folge einer Verlängerung der Wartezeit)
 

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