Entscheidung
Datum: 20.11.2013
Aktenzeichen: 11 Sa 567/13
Rechtsvorschriften: § 626 BGB; §§ 1, 9, 10 KSchG; § 9 GewO
Kein Anspruch auf Zwischenzeugnis neben Endzeugnis; verhaltensbedingte Kündigungen unwirksam mangels Verstoßes sowie mangels Abmahnung; Auflösungsantarg unbegründet