Entscheidung

Datum: 18.12.2013
Aktenzeichen: 11 Sa 331/13
Rechtsvorschriften: § 108 ArbGG; § 9 TVG

Keine Bruttolohnabrede. Kläger ist als Gewerkschaftsmitglied an den Schiedsspruch der tariflichen Schiedsstelle gebunden.

 zum Volltext