Entscheidung
Datum: 20.11.2013
Aktenzeichen: 8 Sa 18/13, 8 Sa 11/13
Rechtsvorschriften: § 613a BGB
Wenn die Zustellung von Tageszeitungen an Abonnenten eines Verlages lediglich unter Verwendung der schon bisher benutzten Hausschlüssel bei veränderten Zustellbezirken und modifizierter Ablauforganisation (keine Abholung mehr an den Verteilstellen) bei Übernahme einiger weniger, nicht durch besondere Sachkunde ausgewiesener Mitarbeiter an Stelle des früher mit der Zustellung betrauten Unternehmens durchgeführt wird, stellt sich dies nicht als Betriebsübergang dar. Die fehlende Unterbrechung der Zustellung ändert daran ebenso wenig wie die - in der Natur eines Zustellungsauftrages liegende - Ähnlichkeit der auszuübenden Tätigkeiten und die mit dem Zustellauftrag verbundene Identität von Auftraggeber und Abonnenten. Einer etwaigen Zugehörigkeit der Zustellunternehmen zum Konzern des Verlages kommt keine ausschaggebende Bedeutung zu.
- Parallelverfahren: 8 Sa 11/13 -