Entscheidung
Datum: 04.06.2014
Aktenzeichen: 11 Sa 956/13
Rechtsvorschriften: § 611 BGB; §§ 3, 7 BETV Chemische Industrie
Einzelfallentscheidung zur beantragten Höhergruppierung von Entgeltgruppe 8 in 9; wegen fehlender Darlegungen zu den aufeinander aufbauenden Entgeltgruppen und der Erfüllung der höheren Voraussetzungen erfolglos