Arbeitsgericht München - Kammer Weilheim
Arbeitsgericht München - Kammer Weilheim
Fischergasse 16
82362 Weilheim
- Eingang Türlmühlstraße -
Tel.: 0881 122328-60
Fax: 0881 122328-70
Hinweis:
Der technische Betrieb des De-Mail zu EGVP Konverters wird zum 30.11.2024 eingestellt.
Ab dem 01.12.2024 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht mehr über De-Mail erreicht werden.
Das Arbeitsgericht München - Kammer Weilheim finden Sie hier
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle
Termine für ein persönliches Vorsprechen nur nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 0881 122328-60)
Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Telefonauskunft
Tel. 089 30619-343
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Rufnummern
0881 122328-
Telefonzentrale | - 60 |
Kammern 21 und 29 | - 61 |
Fax | - 70 |
Poststelle-wm@arbg-m.bayern.de |