Die Arbeitsgerichtsbarkeit bietet interessante Ausbildungs- und Studienplätze sowie vielfältige und anspruchsvolle Tätigkeiten an den Landesarbeitsgerichten und Arbeitsgerichten in Bayern.


 

Richter/in

Die Einstellung von Richterinnen und Richtern erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite

des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

 

Diplom-Rechtspfleger/in (FH)

Der Rechtspfleger ist ein eigenständiges Organ der Rechtspflege. Grundlage für seine Tätigkeit ist das Rechtspflegergesetz. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger entscheiden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Rechtspflegergesetz sachlich unabhängig und sind dabei nicht weisungsgebunden. In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind sie hauptsächlich in der Rechtsantragstelle, im Mahnverfahren sowie bei der Kostenfestsetzung tätig und entscheiden im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten
 

des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
und des Landespersonalausschusses.

Über den Verlauf und den Inhalt des Studiums finden Sie nähere Informationen auf den Webseiten der Bundesagentur für Arbeit

 

Verwaltungswirt/in

Verwaltungswirte sind Urkundsbeamte der Geschäftsstelle und unterstützen im Team die Arbeit der Richter und Rechtspfleger. Ihre Aufgaben ergeben sich in weiten Teilen aus der Zivilprozessordnung wie z.B. Schriftgut verwalten, Zustellungen bewirken, Fristen überwachen und Protokoll führen. Daneben können Verwaltungswirte auch in der Gerichtsverwaltung eingesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten
 

des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

und des Landespersonalausschusses,

sowie in einem Kurzfilm des Bayerischen Rundfunks vom 30.01.2017.

 

 

 

Arbeitnehmer/innen (Tarifbeschäftigte)

Tarifbeschäftigte werden häufig als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle eingesetzt (siehe Beschreibung bei „Verwaltungswirt/in“). Darüber hinaus sind Tarifbeschäftigte auch im Verwaltungsbereich und in den Zentralen Diensten tätig. Die Einstellung erfolgt bedarfsorientiert am jeweiligen Arbeitsgericht.


Eine Ausbildung zum/zur „Justizfachangestellten“ findet in der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit nicht statt.

Verwaltungsinformatiker/in (FH)

Verwaltungsinformatiker arbeiten in der Zentralen Informations- und Kommunikationsstelle (IuK) bei den Landesarbeitsgerichten. Typische Aufgaben umfassen die Organisation und Systemadministration des IuK-Einsatzes in der Arbeitsgerichtsbarkeit, bei der die IT-Infrastruktur der Behörden organisiert, installiert, konfiguriert und gepflegt werden. Zudem sind Verwaltungsinformatiker in der Anwenderbetreuung, d.h. Unterstützung bei Windows, MS Office sowie speziellen Fachanwendungen, tätig. In der Programmierung erstellen und betreuen sie fachbezogene Software und Webanwendungen, während sie in der IT-Sicherheit den Schutz von Daten und EDV-System vor Gefahren und Bedrohungen sicherstellen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Über den Verlauf und den Inhalt des Studiums finden Sie nähere Informationen auf der Webseite der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung:

Hochschule für den Öffentlichen Dienst

 

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Personalsachbearbeiterinnen am Landesarbeitsgericht München und am Landesarbeitsgericht Nürnberg zur Verfügung:


Personalstelle für Südbayern: Tel. 089 / 30619-204

Frau Guba für Nordbayern: Tel. 0911 / 98236-729