Arbeitsgericht Augsburg
Arbeitsgericht Augsburg
Frohsinnstraße 2
86150 Augsburg
Tel.: 0821 71035-0
Fax: 0821 71035-999
Hinweis:
Der technische Betrieb des De-Mail zu EGVP Konverters wird zum 30.11.2024 eingestellt.
Ab dem 01.12.2024 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht mehr über De-Mail erreicht werden.
Das Arbeitsgericht Augsburg finden Sie hier
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 0821 71035-555)
Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können.
Öffnungszeiten des Dienstgebäudes
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 14:00 Uhr
Telefonauskunft
Tel. : 0821 71035-555
Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Gerichtsleitung
Direktor
Herr Taubert
Geschäftsleiter
Herr Kern
Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Augsburg einschließlich der Außenkammer Neu-Ulm und des Gerichtstages:
1.Der Bezirk des Arbeitsgerichts Augsburg
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Augsburg umfasst die Amtsgerichtsbezirke Aichach, Augsburg, Dillingen a.d. Donau und Nördlingen sowie den Bezirk der
2.Außenkammer Neu-Ulm
Die Kammer Neu-Ulm umfasst die Amtsgerichtsbezirke Günzburg und Neu-Ulm.
3.Gerichtstag
Der Gerichtstag Donauwörth (angegliedert an das Hauptgericht Augsburg) umfasst die Amtsgerichtsbezirke Dillingen a.d. Donau und Nördlingen.
4. Erläuterungen
Gerichtstage sind Sitzungstage eines Arbeitsgerichts oder einer auswärtigen Kammer, die an einem anderen Ort als dem des Gerichtssitzes oder des Sitzes einer auswärtigen Kammer stattfinden.
Amtstage sind Tage, an denen rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geboten wird, Klagen und sonstige Prozessanträge aufnehmen zu lassen. Dabei werden Auskünfte über Gesetze und Tarifverträge nur erteilt, soweit dies für die Aufnahme von Klagen oder sonstigen Anträgen erforderlich ist.
Eine Gerichtsverwaltung des Arbeitsgerichts befindet sich am Ort der Gerichtstage und Amtstage nicht. Schriftsätze müssen deshalb beim Hauptgericht oder bei der zuständigen auswärtigen Kammer eingereicht werden.
Amts- und Gerichtstag Donauwörth
Anschrift
Amts- und Gerichtstag Donauwörth
Berger Vorstadt 16
86609 Donauwörth
Tel.: 0821 71035-0
Fax: 0821 71035-999
Termine können montags bis freitags von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Tel.-Nr.: 0821 71035-555 vereinbart werden.
Den Amts-und Gerichtstag Donauwörth finden Sie hier
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bus: Linien 1, 2 und 6 (Haltestelle Berger Vorstadt)
Geschäftsverteilungsplan
Rufnummern
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Straßenbahn: Linien 2, 3 und 6, Haltestelle Theodor-Heuss-Platz/IHK
Bus: Linien 41 und 43, Haltestelle Theodor-Heuss-Platz/IHK
Datenschutzrechtliche Informationen
Postanschrift
Arbeitsgericht Augsburg
Postfach 10 11 52
86001 Augsburg
Presseinformationen und -mitteilungen
Presseanfragen bitte an:
Tel.: 0821 71035-0
Allgemeine Informationen für Pressevertreter
Hinweis: Eventuell beabsichtigte Bild- und Tonaufnahmen in Räumlichkeiten des Arbeitsgerichts sind nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Anfragen auf Drehgenehmigungen richten Sie bitte an o.a. Kontaktdaten.
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Besucher und Besuchergruppen
Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Augsburg sind in aller Regel öffentlich.
Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig – nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch – anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.
Die Anmeldung ist einer Besuchergruppe ist unter der E-Mail
Zentrale_Dienste@arbg-a.bayern.de
oder telefonisch unter 0821 71035-301 möglich.
Besuchergruppen sind jederzeit herzlich willkommen. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen (Merkblatt als Anlage zum Download beigefügt) einzuhalten sind.
Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor.
Stellenangebote
Derzeit sind beim Arbeitsgericht Augsburg keine Stellen ausgeschrieben.