Die Arbeitsgerichtsbarkeit bietet interessante Ausbildungs- und Studienplätze sowie vielfältige und anspruchsvolle Tätigkeiten an den Landesarbeitsgerichten und Arbeitsgerichten in Bayern.


 

Richter/in

Die Einstellung von Richterinnen und Richtern erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite

des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

 

Diplom-Rechtspfleger/in (FH)

Die Arbeitsgerichte kümmern sich um Streitigkeiten mit arbeitsrechtlichem Bezug. Sie entscheiden z.B. Streitigkeiten über Kündigungen, die Wirksamkeit von Befristungen und Aufhebungsverträgen, Ansprüche auf Vergütung, Urlaub, Zeugniserteilungen.

Die Rechtspflegerin / der Rechtspfleger ist ein eigenständiges Organ der Rechtspflege. Grundlage für die Tätigkeit ist das Rechtspflegergesetz. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger entscheiden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Rechtspflegergesetz sachlich unabhängig und sind dabei nicht weisungsgebunden.

In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger hauptsächlich in der Rechtsantragstelle beschäftigt und nehmen einerseits Klagen und Anträge zur Niederschrift auf und erteilen andererseits unverbindliche Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen. Zudem sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Arbeitsgerichtsbarkeit im Mahnverfahren sowie bei der Kostenfestsetzung tätig und entscheiden im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

Einstellungsvoraussetzungen

-       Deutsche Staatsangehörigkeit, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

-       Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder vergleichbarer Schulabschluss

-       Erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses für die dritte Qualifikationsebene (Anmeldung in der Regel bis Mitte Juni auf der Website des Landespersonalausschusses, schriftliche Prüfung im Oktober)

-       Erfolgreiche Teilnahme am gesonderten Auswahlverfahren des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene erfolgt in Form eines dualen Hochschulstudiums. Dieses dauert drei Jahre. Maßgebend sind die Vorschriften der Ausbildungsordnung Justiz (ZAPO-J). Nach Abschluss der Ausbildung erfolgt Ihr Einsatz bei einem Arbeitsgericht. Bereits während der Ausbildung befinden Sie sich als Rechtspflegeranwärterin / Rechtspflegeranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Eine Besonderheit des Studiums ist die Verbindung von Theorie und Praxis.

Das Fachstudium von insgesamt 20 Monaten Dauer findet am Fachbereich Rechtspflege der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern in Starnberg statt. Studienschwerpunkte sind das Zivil- und Zivilprozessrecht, Straf- und Strafprozessrecht, Handelsrecht und Insolvenzrecht. Es handelt sich um ein Studium der Rechtsanwendung, das zeitgemäße Lehrmethoden und Arbeitstechniken umfasst. Der Unterricht setzt sich aus Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften zusammen.

Die berufspraktische Ausbildung dauert 16 Monate. Die Rechtspflegeranwärterin / der Rechtspflegeranwärter hat als Einstellungsbehörde ein Arbeitsgericht, während des Berufspraktikums durchlaufen Sie die verschiedenen Abteilungen bei den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften sowie am einstellenden Arbeitsgericht. Hier sollen die Nachwuchskräfte die beruflichen Einsatzbereiche kennenlernen, die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Studium anwenden und die Sicherheit zur praktischen Berufsausübung entwickeln.

Prüfung und Diplomierung

Das Studium wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene. Das Bestehen der Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, den akademischen Grad „Diplom-Rechtspflegerin (FH) / Diplom-Rechtspfleger (FH)“ zu führen.

Besoldung und Berufsaussichten

Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.413,85 Euro brutto monatlich. Verheiratete Anwärterinnen und Anwärter erhalten einen Zuschlag, ggf. wird auch ein Zuschlag für Kinder gewährt. Daneben werden die vermögenswirksamen Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt - unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs - Ihre Ernennung zur Regierungsinspektorin / zum Regierungsinspektor. Ihre Bezüge betragen dann nach jetzigem Stand 2.923,21 Euro brutto im Monat (ohne Zuschläge; als Beamtin / Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen).

Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Regierungsrätin / zum Regierungsrat. Bei entsprechenden Leistungen steht Ihnen auch die Qualifizierung für höhere Ämter ab der Besoldungsgruppe A14 offen.

Weitere Informationen

finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, der Webseite Macht voll Sinn und der Webseite des Landespersonalausschusses. Über den Verlauf und den Inhalt des Studiums finden Sie nähere Informationen auf den Webseiten der Bundesagentur für Arbeit.

 

 

 

Verwaltungswirt/in

Die Arbeitsgerichte kümmern sich um Streitigkeiten mit arbeitsrechtlichem Bezug. Sie entscheiden z.B. Streitigkeiten über Kündigungen, die Wirksamkeit von Befristungen und Aufhebungsverträgen, Ansprüche auf Vergütung, Urlaub, Zeugniserteilungen.

Verwaltungswirte sind hierbei als Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte der Geschäftsstelle tätig und unterstützen im Team die Arbeit der Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Ihre Aufgaben ergeben sich in weiten Teilen aus der Zivilprozessordnung wie z.B. Schriftgut verwalten, Zustellungen bewirken, Fristen überwachen und Protokoll führen. Daneben können Verwaltungswirte auch in der Gerichtsverwaltung eingesetzt werden.

Einstellungsvoraussetzungen

-       Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

-       Mindestens qualifizierender Haupt-/Mittelschulabschluss, mittlere Reife oder ein vergleichbarer Schulabschluss

-       Erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses für die zweite Qualifikationsebene (Anmeldung in der Regel bis Mitte Mai auf der Website des Landespersonalausschusses, schriftliche Prüfung im Juli)

-       Erfolgreiche Teilnahme am gesonderten Auswahlverfahren des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Ablauf der Ausbildung

Ihre Ausbildung erhalten Sie in einem zweijährigen Vorbereitungsdienst als Regierungssekretäranwärterin / Regierungssekretäranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Maßgebend sind die Vorschriften der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung. Die praktische Ausbildung von ca. 15 Monaten bei den Ausbildungsbehörden (Arbeitsgericht und Sozialgericht) wird ergänzt durch eine fachtheoretische Ausbildung von insgesamt ca. 9 Monaten in Lehrgängen. Diese finden an der Akademie der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn statt.

Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung werden die berufliche Grundbildung, die nötigen fachlichen Kenntnisse und Arbeitstechniken sowie methodisches Wissen und Urteilsvermögen vermittelt, die zur Erfüllung der späteren Dienstaufgaben befähigen. Ausbildungsschwerpunkte sind das Sozial- und Arbeitsrecht sowie das gerichtliche Verfahren aber auch das Verfassungs- und Verwaltungsrecht, das Privatrecht und die Verwaltungslehre.

Prüfung

Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene. Die bestandene Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung „Verwaltungswirtin“ / „Verwaltungswirt“ zu führen.

Besoldung und Berufsaussichten

Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.359,93 Euro brutto monatlich. Verheiratete Anwärterinnen und Anwärter erhalten einen Zuschlag, ggf. wird auch ein Zuschlag für Kinder gewährt. Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs Ihre Ernennung zur Regierungssekretärin / zum Regierungssekretär. Ihre Bezüge betragen dann nach jetzigem Stand 2.606,56 Euro brutto monatlich (ohne Zuschläge; als Beamtin / Beamter haben Sie zudem keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen).

Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Regierungsinspektorin / zum Regierungsinspektor. Bei entsprechenden Leistungen steht Ihnen auch die Qualifizierung für gehobene Ämter ab der Besoldungsgruppe A10 offen.

Weitere Informationen

finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und der Webseite Macht voll Sinn, der Webseite des Landespersonalausschusses.

Einen Kurzfilm des Bayerischen Rundfunks vom 30.01.2017 finden Sie hier.

 

 

 

 

 

Arbeitnehmer/innen (Tarifbeschäftigte)

Tarifbeschäftigte werden häufig als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle eingesetzt (siehe Beschreibung bei „Verwaltungswirt/in“). Darüber hinaus sind Tarifbeschäftigte auch im Verwaltungsbereich und in den Zentralen Diensten tätig. Die Einstellung erfolgt bedarfsorientiert am jeweiligen Arbeitsgericht.

Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle werden Sie bei entsprechender Tätigkeit in die Vergütungsgruppe E 9a eingruppiert.


Eine Ausbildung zum/zur „Justizfachangestellten“ findet in der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit nicht statt.

Verwaltungsinformatiker/in (FH)

Verwaltungsinformatiker/in (FH)

Verwaltungsinformatikerinnen und Verwaltungsinformatiker arbeiten in der Zentralen Informations- und Kommunikationsstelle (IuK) bei den Landesarbeitsgerichten. Typische Aufgaben umfassen die Organisation und Systemadministration des IuK-Einsatzes in der Arbeitsgerichtsbarkeit, bei der die IT-Infrastruktur der Behörden organisiert, installiert, konfiguriert und gepflegt werden. Zudem sind Verwaltungsinformatiker in der Anwenderbetreuung, d.h. Unterstützung bei Windows, MS Office sowie speziellen Fachanwendungen, tätig. In der Programmierung erstellen und betreuen sie fachbezogene Software und Webanwendungen, während sie in der IT-Sicherheit den Schutz von Daten und EDV-System vor Gefahren und Bedrohungen sicherstellen.

Einstellungsvoraussetzungen

-       Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

-       Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschluss

-       Durchschnittsnote von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch; dabei sollte die Note in Mathematik nicht schlechter als 3 sein

-       Erfolgreiche Teilnahme am zentralen Einstellungstest beim Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (jeweils im Januar und April eines Einstellungsjahres)

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene erfolgt in Form eines dualen Hochschulstudiums. Dieses dauert drei Jahre.

Das duale Studium vermittelt den Studierenden die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zur selbstständigen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Verfahren im Berufsfeld der Informatik in der öffentlichen Verwaltung. Das Besondere hierbei ist der Wechsel zwischen Fachstudium und Berufspraxis. Maßgebend sind die Vorschriften der Fachverordnung Verwaltungsinformatik (Fach V - VI).

Das Fachstudium ist in zwei Teilbereiche aufgeteilt:

-       Ein Studium verwaltungswissenschaftlicher Grundlagen am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Hochschule für den öffentlichen Dienst. Der Teilbereich umfasst ein Studium von sechs Monaten. Gegenstand dieses Studienabschnitts sind die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, IT-Recht und Datenschutz, Vertrags- und Vergaberecht sowie Wirtschaftsführung in der öffentlichen Verwaltung.

-       Ein Studium im Fachhochschulstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof von insgesamt bis zu 18 Monaten. Dieser Teil des Studiums umfasst die Bereiche Rechnertechnik und Netzwerke, Betriebssysteme und Datenbanken sowie Programmierung, Software- und Webentwicklung.

Die berufspraktischen Studienabschnitte finden bei der IuK-Stelle des ZBFS in Bayreuth oder München statt. Die Studierenden erhalten dabei praktische Einblicke in die Anwendungsbereiche technischer Support, Bürokommunikation, Programmierung, Netzwerke, Hardware und Software sowie in die Verwaltung.

Prüfung, Diplomierung

Das Studium wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene. Das Bestehen der Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, den akademischen Grad „Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH)“ zu führen.

Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.363,85 Euro brutto monatlich. Verheiratete und ältere Anwärter erhalten einen Zuschlag, ggf. wird auch ein Zuschlag für Kinder gewährt. Daneben werden die vermögenswirksamen Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.

Besoldung und Berufsaussichten

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt - unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs - Ihre Ernennung zur Technischen Oberinspektorin / zum Technischen Oberinspektor. Ihre Bezüge betragen dann nach jetzigem Stand 3.152,72 Euro brutto im Monat (ohne Zuschläge; als Beamtin / Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen).

Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Technischen Rätin / zum Technischen Rat. Bei entsprechenden Leistungen steht Ihnen auch die Qualifizierung für höhere Ämter ab der Besoldungsgruppe A14 offen.

Weitere Informationen

finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, der Webseite Macht voll Sinn. Über den Verlauf und den Inhalt des Studiums finden Sie nähere Informationen auch auf der Webseite der Hochschule für den öffentlichen Dienst.

 

Praktikumsmöglichkeiten

Die Landesarbeitsgerichte und Arbeitsgerichte bieten im Rahmen der bestehenden Kapazitäten verschiedene Praktika an:

 

Studenten gemäß § 25 JAPO

Nach § 25 Abs. 1 JAPO müssen Studierende, die die 1. Juristische Staatsprüfung in Bayern ablegen wollen, insgesamt drei Monate an praktischen Studienzeiten teilnehmen. Die Arbeitsgerichte bieten Jurastudentinnen und Jurastudenten an, einen Monat Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit an den Arbeitsgerichten abzuleisten.

Die Studierenden können in der praktischen Studienzeit einen Eindruck vom Berufsleben von Juristen gewinnen und Erfahrungen in der praktischen Rechtsanwendung sammeln.

 

Rechtsreferendariat gemäß § 49 JAPO

Neben den Möglichkeiten eines Praktikums besteht für Juristinnen und Juristen, die ihre erste juristische Staatsprüfung abgeschlossen haben, auch die Möglichkeit ihr Pflichtwahl-praktikum im Rahmen des Rechtsreferendariats gemäß § 49 JAPO im Berufsfeld 5 (Arbeits- und Sozialrecht) zu absolvieren.

 

Schülerpraktikanten

Mit einem Praktikum während der Schulzeit lernen Sie die verschiedenen Verwaltungsbereiche des Freistaats Bayern kennen und sehen, welche Berufsbilder und -möglichkeiten für Ihre spätere Berufswahl interessant sein könnten.

 

Weitere Informationen

Sofern Sie Interesse an einem Praktikum haben, nehmen Sie bitte direkt mit dem gewünschten Gericht Kontakt auf und klären Sie ab, ob Kapazitäten vorhanden sind.

Ansprechpartner für Auskünfte ist die jeweilige Gerichtsleitung, die Kontaktdaten entnehmen Sie dem Internetauftritt des jeweiligen Gerichts.

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Personalsachbearbeiterinnen am Landesarbeitsgericht München und am Landesarbeitsgericht Nürnberg zur Verfügung:


Personalstelle für Südbayern: Tel. 089 / 30619-204

Frau Guba für Nordbayern: Tel. 0911 / 98236-729