Prozesskostenhilfe und Rechtsanwaltsbeiordnung
Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe und die Beiordnung einer Anwältin oder eines Anwalts zu beantragen. Die Klage muss dazu Erfolgsaussicht haben und die Anwaltsbeiordnung notwendig sein.
Weiter hängt die Prozesskostenhilfe von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab.
Diese müssen Sie in einem amtlichen Vordruck erklären und vollständige Belege vorlegen. Den amtlichen Vordruck und die umfangreichen Hinweise finden Sie hier:
Formular für Prozesskostenhilfe
Hinweise zur Prozesskostenhilfe
Beachten Sie bitte, dass das Gericht Ihrem Antrag nur stattgeben kann, wenn Sie vollständige Angaben machen und diese entsprechend belegen.
Prozesskostenhilfe (ohne Zahlungsbestimmung) bedeutet zunächst die Befreiung von den Gerichtskosten. Daneben rechnen die Rechtsanwälte bei der Anwaltsbeiordnung ihre Vergütung direkt mit der Staatskasse ab.
Im günstigsten Fall entstehen der prozesskostenhilfeberechtigten Partei somit weder Gerichts- noch Anwaltskosten.
Achtung:
Verbessern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse kann die Prozesskostenhilfe nach Prozessbeendigung abgeändert werden und die Gerichts- und Anwaltskosten werden nachgefordert. Dies ist möglich bis zu vier Jahren nach Verfahrensbeendigung!