Landesarbeitsgericht Nürnberg

Roonstraße 20
90429 Nürnberg

Telefon: 0911/98236-07
Telefax: 0911/98236-750

Die neuen Durchwahlnummern setzen sich zusammen aus der Basisnummer 0911/98236 und den letzten drei Ziffern der bisherigen Durchwahlnummern.

Hinweis:
Der technische Betrieb des De-Mail zu EGVP Konverters wird zum 30.11.2024 eingestellt.

Ab dem 01.12.2024 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht mehr über De-Mail erreicht werden.

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg finden Sie hier:

Das Landesarbeitsgericht auf Google-Maps

Öffnungszeiten des Dienstgebäudes:

Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Gerichtsleitung:

Präsident:
Dr. Hans Dick

Vizepräsident 
Christian Steindl

Beauftragter für die Presse:
Klaus Peter Nöth

presse(at)lag-n.bayern.de

Geschäftsleiterin:
Elke Zitterbart

Organisation:


Gerichtlicher Bereich

Kammer 1: Präsident Dr. Dick
Tel. 0911/98236-701

Kammer 2: Vizepräsident Steindl
Tel. 0911/98236-747

Kammer 3: Vorsitzender Richter am LAG Remler
Tel. 0911/98236-703

Kammer 4: Vorsitzender Richter am LAG Dr. Holighaus
Tel. 0911/98236-702

Kammer 5: Vorsitzender Richter am LAG Nöth
Tel. 0911/98236-747

Kammer 6: Vorsitzende Richterin am LAG Willmar
Tel. 0911/98236-702

Kammer 7: Vorsitzender Richter am LAG Uhlemann
Tel. 0911/98236-743

Kammer 8: Vorsitzende Richterin am LAG Sziegoleit
Tel. 0911/98236-701

Dienstaufsicht, Verwaltung

Der Präsident des Landesarbeitsgerichts führt als Dienstvorgesetzter die Dienstaufsicht des Landesarbeitsgerichts, ist Dienstvorgesetzter der Direktoren und Direktorinnen und Richter und Richterinnen der nachgeordneten Arbeitsgerichte sowie höherer Dienstvorgesetzter der Beamten und Beamtinnen und Tarifbeschäftigten der zugeordneten Arbeitsgerichte.

Von der Dienstaufsicht nicht umfasst sind gerichtliche Entscheidungen. Der Dienstaufsicht ist es schon von Verfassungs wegen (Art. 97 Grundgesetz) verwehrt, in die richterliche Spruchtätigkeit und die ihr unmittelbar oder mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen einzugreifen. Gerichtliche Entscheidungen können nur im Rahmen der Verfahrensordnung mit dem zulässigen Rechtsmittel angegriffen werden.

Mit dem nichtrichterlichen Geschäftsverteilungsplan wird Leitungs- bzw. Fachverantwortung auf andere Funktionsträger und Funktionsträgerinnen delegiert. Weitere Aufgaben der Gerichtsverwaltung sind insbesondere:

- Organisation,
- Controlling,
- Informationsmanagement,
- Personalangelegenheiten,
- Personalentwicklung und Qualifizierung,
- Haushaltsangelegenheiten,
- Haus- und Liegenschaftsverwaltung,
- Innere Dienste und
- Informations- und Kommunikationstechnik.

Beim Landesarbeitsgericht ist ein Bezirksrevisor bestellt. Der Bezirksrevisor vertritt die Staatskasse, wirkt bei der Fachaufsicht über die Arbeitsgerichte mit und ist verantwortlich für das Controlling.

Des Weiteren ist die Zentrale IuK-Stelle als Dienstleister für die gesamte bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit beim Landesarbeitsgericht Nürnberg eingerichtet. Sie nimmt ihre Aufgaben in Abstimmung mit dem Landesarbeitsgericht München wahr. 

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