Entscheidung
Datum: Arbeitsgericht Weiden vom 06.12.2023
Aktenzeichen: 3 BV 3/23
Rechtsvorschriften: § 3 BetrVG
Inhaltsangabe:
Eine Betriebsvereinbarung zur Schaffung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats ist unwirksam, wenn sie das Prinzip der Ortsnähe nicht ausreichend berücksichtigt.
Beschwerde wurde beim Landesarbeitsgericht Nürnberg am 24.10.2024 unter dem Aktenzeichen: 5 TaBV 6/24 (veröffentlicht) eingelegt.