Entscheidung
Datum: 22.11.2024
Aktenzeichen: 8 SLa 147/24
Rechtsvorschriften: § 37 Abs. 2 BetrVG, § 20 Abs. 7 Manteltarifvertrag für "Die Autobahn GmbH des Bundes"
Einem Betriebsratsmitglied steht eine im Rahmen seiner Arbeitsleistung gezahlte pauschalierte Aufwendungsentschädigung als Entgelt im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG zu, wenn diese Aufwendungen durch die Betriebsratstätigkeit nicht wegfallen, sondern in gleicher Weise entstehen.
Nichtzulassungsbeschwerde wurde beim BAG am 20.02.2025 unter dem Az.: 7 AZN 116/25 eingelegt.