Entscheidung
Datum: 12.11.2024
Aktenzeichen: 6 SLa 105/24
Rechtsvorschriften: § 5 TV über vollkontinuierliche Arbeitsweise in Hohlglas veredelnden Betrieben vom 18.03.2022 (TV VK-Arbeit)
Der Zuschlag für vollkontinuierliche Arbeitsweise nach § 5 TV VK-Arbeit berechnet sich nach dem individuellen Bruttoverdienst des Arbeitnehmers einschließlich übertariflicher Zulagen.
Rechtsmittel ist zugelassen.