Entscheidung
Datum: 10.10.2024
Aktenzeichen: 5 SLa 26/24
Rechtsvorschriften: §§ 104, 105, 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII
Inhaltsangabe:
Eine grundsätzlich die Haftung ausschließende gemeinsame Betriebsstätte zweier Unternehmen im Sinne des § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII liegt vor, wenn der Staplerfahrer des belieferten Unternehmens, der den Entladevorgang durchgeführt hatte, zwar bereits mit einem anderen Ladevorgang beschäftigt ist, dabei aber den Fahrer des liefernden Unternehmens verletzt, der den Lkw nach dem Ladevorgang noch zur Abfahrt herrichtet.
Nichtzulassungsbeschwerde wurde beim BAG am 19.12.2024 unter dem Aktenzeichen 8 AZN 786/24 eingelegt.