Entscheidung

Datum: 12.12.2023
Aktenzeichen: 7 Sa 105/23
Rechtsvorschriften: § 20a lfSG, § 615 BGB, § 280 BGB, § 254 BGB

Inhaltsangabe:

§ 20a Abs. 3 Satz 5 IfSG stand auch einer Beschäftigung von Personen ohne Impf- oder Genesenenausweis in den Einrichtungen des § 20a Abs. 1 IfSG entgegen, wenn diese dort nicht nur wenige Minuten tätig werden sollten, wie es typischerweise bei Bring- und Abholtätigkeiten der Fall ist.

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