Entscheidung
Datum: ArbG Weiden - Kammer Schwandorf - vom 07.05.2024
Aktenzeichen: 5 Ca 176/23
Rechtsvorschriften: § 307 BGB
Inhaltsangabe:
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach das Gleitzeitkonto bei Vollbeschäftigung jährlich im Januar mit 75 Stunden belastet wird, benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.