Entscheidung
Datum: Arbeitsgericht Weiden vom 28.11.2022
Aktenzeichen: 2 BV 1/22
Rechtsvorschriften: §§ 1, 4, 7, 14, 19 BetrVG, §§ 2, 3 WO-BetrVG
Inhaltsangabe:
Der Wahlvorstand muss bei der Erstellung der Wählerliste die bis zum Wahltag absehbaren Veränderungen berücksichtigen, etwa das absehbare Ausscheiden eines Arbeitnehmers vor dem Wahltag.