Entscheidung

Datum: Arbeitsgericht Weiden vom 28.11.2022
Aktenzeichen: 2 BV 1/22
Rechtsvorschriften: §§ 1, 4, 7, 14, 19 BetrVG, §§ 2, 3 WO-BetrVG

Inhaltsangabe:

Der Wahlvorstand muss bei der Erstellung der Wählerliste die bis zum Wahltag absehbaren Veränderungen berücksichtigen, etwa das absehbare Ausscheiden eines Arbeitnehmers vor dem Wahltag.

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