Entscheidung

Datum: Arbeitsgericht Nürnberg vom 27.06.2024
Aktenzeichen: 16 Ga 30/24
Rechtsvorschriften: § 611 a BGB, § 34 Spielordnung des Deutschen Handballbundes, §§ 935 ff. ZPO

Inhaltsangabe:

Für den Feststellungsantrag eines einen Vereinswechsel anstrebenden Profisportlers gegen seinen bisherigen Verein, dass seine Eigenkündigung wirksam sei bzw. dass ein Arbeitsverhältnis nicht mehr bestehe, fehlt es im einstweiligen Verfügungsverfahren regelmäßig am notwendigen Rechtsschutzbedürfnis, wenn die für die Erteilung der Spielberechtigung zuständigen nicht am gerichtlichen Verfahren beteiligten Verbandsgremien eine Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht gegen sich gelten lassen müssen.

Berufung beim LAG wurde eingelegt am 28.06.2024, Az.: 3 GLa 4/24

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