Entscheidung
Datum: 15.08.2024
Aktenzeichen: 2 Ta 59/24
Rechtsvorschriften: §§ 23 Abs. 1 RVG, 48 GKG, 3 ZPO
Inhaltsangabe:
Das allgemeine Interesse an der Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes aus medizinisch indizierten Gründen ist regelmäßig mit einer Monatsvergütu8ng ausreichend und zutreffend bewertet.