Entscheidung

Datum: 26.03.2013
Aktenzeichen: 6 Sa 747/12
Rechtsvorschriften: § 14 TzBfG

Inhaltsangabe:

Keine "Zuvor"-Beschäftigung bei mehr als drei Jahre zurückliegender früherer Beschäftigung beim Arbeitgeber: Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung bleibt eröffnet (Parallelentscheidung z.B.  zu 6 Sa 525/12)

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