Entscheidung
Datum: 26.03.2013
Aktenzeichen: 6 Sa 747/12
Rechtsvorschriften: § 14 TzBfG
Inhaltsangabe:
Keine "Zuvor"-Beschäftigung bei mehr als drei Jahre zurückliegender früherer Beschäftigung beim Arbeitgeber: Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung bleibt eröffnet (Parallelentscheidung z.B. zu 6 Sa 525/12)