Entscheidung

Datum: 12.09.2023
Aktenzeichen: 7 Sa 8/23
Rechtsvorschriften: § 1 Abs. 2 KSchG, § 28b lfSG, § 273 BGB

Inhaltsangabe:

Die beharrliche Weigerung des Arbeitnehmers, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, solange der Arbeitgeber auf der Einhaltung der "3G-Regelung" zum Zutritt zum Betrieb besteht, kann die ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsver-hältnisses rechtfertigen.

 zum Volltext