Entscheidung

Datum: 17.10.2023
Aktenzeichen: 7 Ta 81/23
Rechtsvorschriften: § 2 ArbGG, § 33 FGO, §§ 112, 117, 120 EStG

Inhaltsangabe:

Für die Klage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der Energiepreispauschale ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten eröffnet, nicht zu den Arbeitsgerichten.

 

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