Entscheidung

Datum: 13.12.2022
Aktenzeichen: 7 Sa 6/22
Rechtsvorschriften: Art. 2 GG; § 615 BGB, § 106 GewO, § 297 BGB; §§ 3, 4 ArbSchG, SARS-Cov-2 Arbeitsschutzregel, SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard

Inhaltsangabe:

  1. Der Arbeitgeber kann in Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nach §§ 3, 4 ArbSchG berechtigt sein, im Rahmen seines Direktionsrechtes das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung anzuordnen.
  2. Einer pädagogischen Fachkraft in der Kleinkinderbetreuung, die aus gesundheitlichen Gründen eine Mund-Nase-Bedeckung nicht tragen kann, kann das Leistungsvermögen nach § 297 BGB fehlen.

 zum Volltext