Entscheidung
Datum: 15.03.2023
Aktenzeichen: 2 Ta 23/23
Rechtsvorschriften: §§ 42, 63 GKG
Inhaltsangabe:
Eine Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses mit dem (vermeintlichen) Entleiher wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ist neben einer Bestandsschutzklage gegen den kündigenden Verleiher eigenständig zu bewerten.