Entscheidung

Datum: 23.11.2022
Aktenzeichen: 2 Sa 271/22
Rechtsvorschriften: § 611a BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

Inhaltsangabe:

Nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung beseitigt eine arbeitsvertragliche Klausel, nach der bestehende Ansprüche aus betrieblicher Übung ausgeschlossen sind, einen auf Grund betrieblicher Übung entstandenen Anspruch auf Zahlung eines Jubiläumsgeldes in Höhe eines Monatsgehalts nicht, wenn der Arbeitgeber nunmehr ohne Einigung mit dem Betriebsrat ein Jubiläumsgeld in Höhe eines (niedrigeren) Festbetrages erbringt.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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