Entscheidung

Datum: 14.12.2022
Aktenzeichen: 4 Sa 132/22
Rechtsvorschriften: §§ 767 Abs. 1, 770 ZPO; § 371 S. 1 BGB

Inhaltsangabe:

Die in einem gerichtlich protokollierten Vergleich getroffene Vereinbarung der unwiderruflichen Freistellung unter Fortzahlung einer zahlenmäßig genau benannten monatlichen Bruttovergütung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses stellt keinen vollstreckbaren Zahlungstitel dar.

 

 

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