Entscheidung
Datum: 14.12.2022
Aktenzeichen: 4 Sa 132/22
Rechtsvorschriften: §§ 767 Abs. 1, 770 ZPO; § 371 S. 1 BGB
Inhaltsangabe:
Die in einem gerichtlich protokollierten Vergleich getroffene Vereinbarung der unwiderruflichen Freistellung unter Fortzahlung einer zahlenmäßig genau benannten monatlichen Bruttovergütung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses stellt keinen vollstreckbaren Zahlungstitel dar.