Entscheidung

Datum: 19.07.2022
Aktenzeichen: 2 Ta 49/22
Rechtsvorschriften: §§ 42, 63 GKG

Inhaltsangabe:

Die Vereinbarung im Vergleich, eine Arbeitsbescheinigung zu erteilen, ist regelmäßig nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen. Ansonsten Anwendungsfall Streitwertkatalog.

 zum Volltext