Entscheidung
Datum: 19.07.2022
Aktenzeichen: 2 Ta 49/22
Rechtsvorschriften: §§ 42, 63 GKG
Inhaltsangabe:
Die Vereinbarung im Vergleich, eine Arbeitsbescheinigung zu erteilen, ist regelmäßig nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen. Ansonsten Anwendungsfall Streitwertkatalog.