Entscheidung

Datum: 28.07.2021
Aktenzeichen: 2 Ta 71/21
Rechtsvorschriften: §§ 48 GKG, 3 ZPO, 104 SGB VII

Inhaltsangabe:

Bei der Streitwertbemessung einer unbezifferten Schmerzensgeldklage bleibt außer Betracht, ob der in Anspruch genommene Beklagte dem Grunde nach haftet.

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