Entscheidung
Datum: 28.07.2021
Aktenzeichen: 2 Ta 71/21
Rechtsvorschriften: §§ 48 GKG, 3 ZPO, 104 SGB VII
Inhaltsangabe:
Bei der Streitwertbemessung einer unbezifferten Schmerzensgeldklage bleibt außer Betracht, ob der in Anspruch genommene Beklagte dem Grunde nach haftet.