Entscheidung

Datum: 29.01.2021
Aktenzeichen: 2 Ta 6/21
Rechtsvorschriften: §§ 63, 68 GKG, 32 RVG

Inhaltsangabe:

Kein Vergleichsmehrwert für eine Abgeltungsklausel, wenn diese aufgrund einer pauschalen, jedoch weder näher konkretisierten noch fassbaren Anspruchsbehauptung einer Partei gegenüber der anderen Partei vereinbart wurde. Auf das interne Mandatsverhältnis kommt es nicht an.

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