Entscheidung

Datum: 01.06.2021
Aktenzeichen: 7 Sa 473/20
Rechtsvorschriften: § 1 Abs. 2 KSchG

Inhaltsangabe:

Eine Kündigung kann sozial gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer in der unzutreffenden Annahme eines Zurückbehaltungsrechtes an seiner Arbeitsleistung deren Erbringung über einen längeren Zeitraum verweigert.

Nichtzulassungsbeschwerde wurde beim BAG am 01.06.2021 unter dem Aktenzeichen: 2 AZN 491/21 - eingelegt.

Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde am 19.10.2021 verworfen.

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