Entscheidung
Datum: 15.04.2021
Aktenzeichen: 3 Sa 312/20
Rechtsvorschriften: § 9 BUrlG, §§ 10, 18 Manteltarifvertrag vom 01.04.2018 für die Arbeitnehmer der bayerischen Metall- und Elektroindustrie (MTV), Tarifvertrag Tarifliches Urlaubsgeld vom 08.02.2018 für die bayerische Metall- und Elektroindustrie (TV T-ZUG)
Der Anspruch auf tarifliche Freistellungszeit nach § 10 A MTV bay. Metall- und Elektroindustrie wird mit der antragsgemäßen Gewährung der Freistellung für bestimmte Tage erfüllt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer für diese Tage arbeitsunfähig erkrankt (entgegen LAG Hamm 25.11.2020 - 6 Sa 695/20).
Rechtsmittel ist zugelassen.