Entscheidung

Datum: 19.01.2021
Aktenzeichen: 7 TaBV 22/20
Rechtsvorschriften: § 1 TVG, § 99 BetrVG; Gehaltstarifvertrag für die Angestellten im Einzelhandel in Bayern vom 08.08.2017

Inhaltsangabe:

Zur Eingruppierung von Kassierern, Kassierern mit Sammel-, Packtisch- oder Versandkassen-Funktion und Ersten Verkäufern nach dem Gehaltstarifvertrag für die Angestellten im Einzelhandel in Bayern vom 08.08.2017.

Rechtsbeschwerde wurde beim BAG am 25.03.2021 unter dem Az. 4 ABR 4/21 eingelegt.

Die Klage wurde am 23.08.2021 zurückgenommen.

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