Entscheidung

Datum: 28.10.2020
Aktenzeichen: 3 Ta 109/20
Rechtsvorschriften: § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG, §§ 2 Abs. 1 Nr. 3a, 5 Abs. 1 ArbGG

Fordert der Auftraggeber von seinem Auftragnehmer Entgelt zurück, weil die gesetzliche Rentenversicherung nach Prüfung von einem Arbeitsverhältnis ausgeht, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben. Es liegt ein sogenannter
sic-non- Fall vor, bei dem die Behauptung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses genügt.

 zum Volltext