Entscheidung

Datum: 08.07.2020
Aktenzeichen: 2 Sa 379/19
Rechtsvorschriften: Anm. 21 der Anlage 2 der AVR-Diakonisches Werk Bayern

Inhaltsangabe:

Die Tätigkeit einer Schulbegleitung behinderter Kinder und Jugendlicher erfüllt nicht die Voraussetzungen der Kinderpflegerzulage nach der Anmerkung 21 der Anlage 2 der AVR Diakonisches Werk Bayern.

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