Entscheidung
Datum: 08.07.2020
Aktenzeichen: 2 Sa 379/19
Rechtsvorschriften: Anm. 21 der Anlage 2 der AVR-Diakonisches Werk Bayern
Inhaltsangabe:
Die Tätigkeit einer Schulbegleitung behinderter Kinder und Jugendlicher erfüllt nicht die Voraussetzungen der Kinderpflegerzulage nach der Anmerkung 21 der Anlage 2 der AVR Diakonisches Werk Bayern.