Entscheidung

Datum: 10.03.2020
Aktenzeichen: 6 Sa 322/19
Rechtsvorschriften: Art. 33 BayHSchPG, § 1 TV-L

Inhaltsangabe:

Eine bei einem Hochschulinstitut beschäftigte studentische Hilfskraft unterfällt nicht deshalb dem persönlichen Anwendungsbereich des TV-L, weil sie bei Projekten eingesetzt wird, die von außerhalb der Universität stammen.

 zum Volltext