Entscheidung

Datum: 27.02.2020
Aktenzeichen: 2 Ta 147/19
Rechtsvorschriften: §§ 114, 117, 118, 127 ZPO

Wird im Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf die anliegende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Bezug genommen, liegt diese jedoch nicht bei, hat das Gericht den Antragsteller darauf hinzuweisen. Wird wegen Nichtvorlage der Erklärung der Antrag zurückgewiesen, kann dies im Beschwerdeverfahren auch nach Abschluss des erstinstanzlichen Hauptsacheverfahrens nachgeholt werden.

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