Entscheidung
Datum: 22.01.2020
Aktenzeichen: 6 Sa 297/19
Rechtsvorschriften: § 626 BGB
Inhaltsangabe:
Bewusst falscher Tatsachenvortrag im Prozess, um eine günstige Entscheidung des Gerichts zu erreichen (hier bewusst falsche Angaben zur auszuübenden Tätigkeit, um gerichtlich feststellen zu lassen, zu bestimmten Arbeiten nicht verpflichtet zu sein), kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen.