Entscheidung

Datum: 25.03.2020
Aktenzeichen: 2 Ta 35/20
Rechtsvorschriften: § 42 Abs. 2 GKG, Ziffer I Nr. 2.1.1 Streitwertkatalog

Der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung und hilfsweise einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist ist ebenso wie bei Kombination mit einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung insgesamt mit höchstens der Vergütung für ein Vierteljahr zu bewerten (vgl. Ziff. I Nr. 21.1. Streitwertkatalog).

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