Entscheidung
Datum: 28.03.2019
Aktenzeichen: 3 SaGa 3/19
Rechtsvorschriften: § 60 HGB, § 307 BGB
Einem Einkaufsleiter ist die Tätigkeit in ähnlicher Stellung für einen Mitbewerber während des Bestands des Arbeitsverhältnisses nicht gestattet. Dies gilt bei unwiderruflicher Freistellung und Fortzahlung des Entgelts auch während des Laufs einer einzelvertraglich vereinbarten zweijährigen Kündigungsfrist.