Entscheidung

Datum: 29.05.2019
Aktenzeichen: 4 Sa 1/19
Rechtsvorschriften: §§ 7 BUrlG, 307, 310 BGB, § 3 MiLoG

Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterfällt einer einzelvertraglich in Bezug genommenen tariflichen Ausschlussfrist. Diese ist im Falle einer Globalverweisung keiner Inhaltskontrolle zu unterziehen. Die Anwendung des § 3 S. 1 MiLoG zur Absicherung einer Abgeltung auf Basis des gesetzlichen Mindestlohnes ist rechtlich nicht geboten.

Revision wurde beim BAG am 11.10.2019 unter dem Aktenzeichen 9 AZR 531/19 eingelegt.

Die Revision wurde am 27.10.2020 zurückgewiesen.

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