Entscheidung
Datum: 26.03.2015
Aktenzeichen: 5 Sa 259/14
Rechtsvorschriften: §§ 4, 5, 7 KScHG
Schwangere, die nach Erhalt einer Kündigung nicht rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhebt. Der Antrag auf nachträgliche Klagezulassung war verfristet.
Nichtzulassungsbeschwerde wurde beim Bundesarbeitsgericht am 10.07.2015 unter dem Aktenzeichen 6 AZN 681/15 eingelegt.
Die Beschwerde wurde am 19.11.2015 zurückgewiesen.