Entscheidung

Datum: 09.01.2019
Aktenzeichen: 4 Sa 152/18
Rechtsvorschriften: § 4 Rahmenentgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben des bayerischen Groß- und Außenhandels vom 12.02.2015 (RETV)

Zutreffende Eingruppierung eines Verkaufsmetzgers in die Entgeltgruppe QF/W2 RETV Groß- und Außenhandel Bayern.

Nichtzulassungsbeschwerde wurde am 17.04.2019 beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen: 4 AZN 424/19 eingelegt.

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