Entscheidung
Datum: 20.11.2018
Aktenzeichen: 7 Sa 95/18
Rechtsvorschriften: §§ 7, 8 Absatz 1 AGG
Die Anforderung, dass Schülerinnen von Sportlehrerinnen im Sport unterrichtet werden, ist eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung im Sinne des § 8 Absatz 1 AGG.
Das Urteil wurde vom BAG am 19.12.2019 unter dem Aktenzeichen 8 AZR 2/19 aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LAG zurückverwiesen.