Entscheidung
Datum: 11.10.2018
Aktenzeichen: 5 Sa 100/18
Rechtsvorschriften: § 109 GewO
Auch wenn das nicht freigestellte Betriebsratsmitglied in den letzten drei Jahren des 16-jährigen Arbeitsverhältnisses fast ausschließlich Betriebsratstätigkeiten ausgeübt hat, darf dieser Zeitraum nicht von der Bewertung der Arbeitsleistung im Zeugnis ausgenommen werden.