Entscheidung
Datum: 31.10.2018
Aktenzeichen: 4 Ta 120/18
Rechtsvorschriften: §§ 63, 68 GKG, 23 RVG
Bewertung des Verfahrens zur Durchsetzung der Teilnahme an einem betrieblichen Sommerfest im Wege der einstweiligen Verfügung mit einem Tagesverdienst der Verfügungsklägerin