Entscheidung

Datum: 15.02.2019
Aktenzeichen: 2 Ta 10/19
Rechtsvorschriften: § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO

Der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO kann nicht vom Ein-kommen abgesetzt werden, wenn der Antragsteller Krankengeld bezieht, das Arbeitsverhältnis beendet ist und ein neues nicht begründet worden ist (wie LAG Sachsen, 06.07.2017 - 4 Ta 162/16 (6) unter Bezugnahme auf BAG 15.12.2016
- 8 AZB 35716)

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